Zusammenfassung: Gegenständlich klärt die erkennende Instanz, ob bereits die Mitteilung über die Beauftragung im Wege der Direktvergabe einem Zuschlag gleichkommt. Wann kommt der Vertrag mit dem Anbotsteller rechtlich zustande?
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 10 BVergG

