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Kein Rechtsschutzbedürfnis nach erfolgtem Widerruf

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Hubert Reisner, Senatsvorsitzender des BundesvergabeamtsRPA (Index) 2011/95RPA (Index) 2011, 357 Heft 6 v. 1.12.2011

§§ 325 ff BVergG; § 140 BVergG; § 135 BVergG

Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung 2011/04/0007 des VwGH hingewiesen, welche sich mit den Wirkungen der Aufhebung des Bescheids, der eine Zuschlagsentscheidung für nichtig erklärt hatte, befasst.

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