Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung N/0029-BVA/12/2011-22 des BVA hingewiesen, welche sich mit der Zulässigkeit von mündlichen Begründungen durch den Auftraggeber im Hinblick auf die gerichtliche Nachvollziehbarkeit befasst.
Rechtsgrundlagen: § 141 BVergG

