Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird die Entscheidung des BVA N/0055-BVA/14/2011-31 vom 9.8.2011 dargestellt, welche die Abgrenzung zwischen Subunternehmern und Hilfsunternehmern, also Zulieferern, zum Gegenstand hat. Es wird weiters die Frage behandelt, welche Unternehmer vom Bieter im Vergabeverfahren in seine Eignungsprüfung miteinzubeziehen sind, wobei die Autorin die Praxisrelevanz dieser Entscheidung unterstreichen.

