Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung N/0036-BVA/10/2011-EV23 des BVA hingewiesen, welche sich mit dem Verhältnis zwischen vertraglichen Verpflichtungen der Auftraggeberin und dem vergaberechtlichen Primärrechtsschutz befasst.
Rechtsgrundlagen: § 329 BVergG

