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VwGH: Antragstellern sind von Amts wegen festgestellte Ausscheidensgründe rechtzeitig vorzuhalten

VergaberechtJudikaturMag. Kristina Hofer, Senatsvorsitzende des BundesvergabeamtsRPA (Index) 2011, 259 - 261 Heft 5 v. 1.10.2011

§ 321 BVergG; § 129 Abs 1 Z 7 BVergG; § 325 BVergG

Im vorliegenden Beitrag wird die VwGH-Entscheidung 2007/04/0012 vom 12.5.2011 dargestellt, welche sich mit der Prüfung von Ausscheidensgründen durch die Vergabekontrollbehörde befasst. Die Autorin geht insbesondere auf die Ausschreibungswidrigkeit von Angeboten ein und nimmt zur Entscheidung Stellung.

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