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Festlegung des Auftragsgegenstandes ist Sache des Auftraggebers

VergaberechtJudikaturMag. Hubert Reisner, Senatsvorsitzender des BundesvergabeamtsRPA (Index) 2011/92RPA (Index) 2011, 299 Heft 5 v. 1.10.2011

§ 96 BVergG

Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung des BVA zur Zahl N/0054-BVA/10/2011-25 vom 15.7.2011 hingewiesen, welche unter anderem auf die Frage eingeht, ob der Bieter auf die Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung Einfluss nehmen kann.

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