vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VKS Salzburg: Ein Tag zu spät ist auch verfristet

VergaberechtJudikaturMag. Beatrix Lehner, Referentin in der Magistratsdirektion der Stadt WienRPA (Index) 2011, 283 - 286 Heft 5 v. 1.10.2011

§ 33 S.VKG; § 32 Abs 4 S.VKG

Im vorliegenden Beitrag nimmt die Autorin Bezug auf die Entscheidung des VKS Salzburg vom 31.5.2011 zur Zahl 20001-SVKS/67/76-2011, welche sich mit der Frage nach der Berechnung der Frist für die Einbringung von Feststellungsanträgen befasst. Es wird auch darauf eingegangen, wie die Verfahrensdauer vor dem VwGH bzw. VfGH im Hinblick auf den Fristablauf zu behandeln ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!