Art 1 Abs 2 lit d RL 2004/17/EG
In vorliegender Sache wendet sich der EuGH Fragen in Hinblick auf Risiken bei Dienstleistungskonzessionen zu, indem zwischen allgemein wirtschaftlichen und solchen Risiken, die aus einer mangelhaften Betriebsführung und Beurteilungsfehlern erwachsen, differenziert wird.

