§ 139 BVergG
Mit seiner Entscheidung wendet sich der VwGH klärend der Frage zu, ob die mangelnde Förderbarkeit eines geplanten Projekts einen Widerrufsgrund darstellt, wenn ein gemeinnütziger Fonds Pensionisteneinrichtungen errichtet, wobei im Rahmen der Vergabe keine Förderrichtlinien und Tarifkalkulationen, und somit auch nicht die Förderungsunwürdigkeit, in der Planungsausschreibung erwähnt werden.

