§ 118 Abs 5 BVergG; § 23 Abs 1 BVergG
Mit seiner Entscheidung geht der VwGH in vorliegender Sache der Frage nach, ob das Nichtverlesen von Bieterangaben zu anderen Zuschlagskriterien, abgesehen vom Preis, gleichheitswidrig ist.
§ 118 Abs 5 BVergG; § 23 Abs 1 BVergG
Mit seiner Entscheidung geht der VwGH in vorliegender Sache der Frage nach, ob das Nichtverlesen von Bieterangaben zu anderen Zuschlagskriterien, abgesehen vom Preis, gleichheitswidrig ist.
