§ 30 Abs 2 VwGG
Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob die Bindung an die Rechtsmeinung des BVA einen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG darzustellen vermag.
VwGH 31.1.2011, 2011/04/0006
§ 30 Abs 2 VwGG
Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob die Bindung an die Rechtsmeinung des BVA einen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG darzustellen vermag.
VwGH 31.1.2011, 2011/04/0006
