Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte sich der EuGH der Frage zu widmen, wie im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ein erstgerichtlich möglicherweise falsch beurteilter Sachverhalt im EV-Verfahren zu behandeln und auszulegen ist.
Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte sich der EuGH der Frage zu widmen, wie im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ein erstgerichtlich möglicherweise falsch beurteilter Sachverhalt im EV-Verfahren zu behandeln und auszulegen ist.
