Art 47 EU Grundrechtecharta; Art 6 EUV
In Hinblick auf die Anfechtung von Handlungen eines Unternehmenskonsortiums war in vorliegender Sache die Frage klärend zu behandeln, ob eine Klagebefugnis dem Konsortium bloß gesamt oder auch den einzelnen beteiligten Unternehmen zusteht.

