Renate Merl widmet sich, unter Zugrundelegung der Entscheidung des VwGH vom 22.4.2009, 2009/04/0081, der Frage, wie fehlende oder unzureichende Begründungen der Zuschlagsentscheidung den Rechtsschutz zugunsten der Nachprüfungswerber zu beeinflussen vermögen. Ist eine mangelhafte Begründung durch das Nachliefern einer weitreichenden Begründung sanierbar?
VwGH 22.4.2009, 2009/04/0081

