Zusammenfassung: Das BVA stellt klar, dass es für Nichtigerklärungen von Zuschlagsentscheidungen nur bis zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilungen zuständig ist.
Rechtsgrundlagen: § 312 Abs 2 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Das BVA stellt klar, dass es für Nichtigerklärungen von Zuschlagsentscheidungen nur bis zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilungen zuständig ist.
Rechtsgrundlagen: § 312 Abs 2 BVergG 2006
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