Art 139 Abs 1 Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung der EG; Art 146 Abs 4 Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung der EG
Das EuG prüfte in diesem Fall, ob das ungewöhnlich niedrige Angebot des Auftragnehmers nicht zu Unrecht sofort nach den Art 139 Abs 1 und 146 Abs 4 der Durchführungsbestimmungen von der Kommission abgelehnt wurde.

