Zusammenfassung: Götzl geht in seinem ausführlichen Fachbeitrag auf die vergaberechtliche Normenbindung ein und untersucht, was unter den in § 97 Abs 2 und § 99 Abs 2 BVergG 2006 angesprochenen "geeigneten Leitlinien" zu verstehen ist. Weiters geht er auf die Frage der Anwendbarkeit dieser Leitlinien bei nicht ausdrücklicher Vereinbarung in den Ausschreibungsunterlagen des Auftraggebers ein und untersucht darüber hinaus, in welchem Umfang ein Auftraggeber davon abweichen darf.

