Zusammenfassung: Der EuG ging der Frage nach, wieweit ein Auftraggeber seine Entscheidungen begründen muss und ob ihn eine rechtliche Pflicht zur Anführung von Gründen bei der Zuschlagserteilung treffen kann.
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Zusammenfassung: Der EuG ging der Frage nach, wieweit ein Auftraggeber seine Entscheidungen begründen muss und ob ihn eine rechtliche Pflicht zur Anführung von Gründen bei der Zuschlagserteilung treffen kann.
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