vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Manuduktion für den Antrag auf eine mündliche Verhandlung

VergaberechtJudikaturRPA (Index) 2010/2RPA (Index) 2010, 39 - 40 Heft 1 v. 1.2.2010

§ 18 Abs 3 Salzburger Vergabekontrollgesetz

In vorliegender Sache war klärend festzustellen, ob das Gebot der Manuduktion verletzt wird, sofern eine unterlassene mündliche Verhandlung in Bezug auf einen nicht durch einen Rechtsbeistand und elektronisch eingebrachten Nachprüfungsantrag verletzt wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!