§ 18 Abs 3 Salzburger Vergabekontrollgesetz
In vorliegender Sache war klärend festzustellen, ob das Gebot der Manuduktion verletzt wird, sofern eine unterlassene mündliche Verhandlung in Bezug auf einen nicht durch einen Rechtsbeistand und elektronisch eingebrachten Nachprüfungsantrag verletzt wird.

