§ 21 Wr LVergRG 2003; § 1489 ABGB
Der VwGH hatte die im Vergleich zu § 1489 ABGB verkürzte Antragsfrist nach § 21 Wr LVergRG unter gemeinschaftsrechtlichen Aspekten zu prüfen. Ist eine solche Verkürzung objektiv und sachlich gerechtfertigt?
VwGH 11.11.2009, 2009/04/0206

