§ 32 Abs 1 Z 1 GewO; § 99 GewO
Der Autor gibt anhand eines konkreten Falles einen Überblick über gewerberechtliche Nebenrechte im Vergabeverfahren. In concreto waren die nicht bloß geringfügigen Tätigkeiten fraglich, die ein Baumeister auch ohne Hinzuziehen eines Subunternehmers gewerberechtlich ausüben darf.

