Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung behandelt u.a. die Rechtzeitigkeit eines elektronisch eingebrachten Nachprüfungsantrages, der außerhalb der Amtsstunden am letzten Tag der Einbringungsfrist beim BVA einlangt. Wann ist die Einbringung von Eignungsnachweisen gerechtfertigt? Inwieweit ist der Ausschluss von Referenzprojekten durch den Auftraggeber zulässig?

