Art 1 Abs 2 lit b Rl 2004/18 EG; Art 1 Abs 8 Rl 2004/18 EG
Vorliegende Entscheidung befasste sich vorwiegend mit der Begriffsbestimmung des Wirtschaftsteilnehmers. Fraglich war, ob eine bestimmte Rechtsform notwendig ist, um darunter subsumiert werden zu können oder ob ein weiter Auslegungsbegriff angebracht erscheint.

