Zusammenfassung: Doris Steiner beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit den Konsequenzen einer unrichtig bekannt gegebenen Stillhaltefrist unter anderem mit der Frage der Möglichkeit eines Wiedereinsetzungsantrages und der Verlängerung der Nachprüfungsfrist.
Rechtsgrundlagen: § 61 Abs 3 AVG; § 71 AVG; § 322 BVergG

