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"Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser." Folgen einer unrichtig bekannt gegebenen Stillhaltefrist

VergaberechtAufsatzDr. Doris Steiner, RARPA (Index) 2009, 233 - 235 Heft 5 v. 1.11.2009

Zusammenfassung: Doris Steiner beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit den Konsequenzen einer unrichtig bekannt gegebenen Stillhaltefrist unter anderem mit der Frage der Möglichkeit eines Wiedereinsetzungsantrages und der Verlängerung der Nachprüfungsfrist.

Rechtsgrundlagen: § 61 Abs 3 AVG; § 71 AVG; § 322 BVergG

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