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EuGH: Mitteilung der Gründe für die Ablehnung eines Angebotes stellt Sorgfaltspflicht des Auftraggebers dar

JudikaturVergaberechtDr. Michael Etlinger, Senatsvorsitzender des BVA (Hinweis zur Praxis)RPA (Index) 2009, 267 - 271 Heft 5 v. 1.11.2009

Art 20 Abs 2 RL 93/38/EWG ; Art 41 Abs 4 RL 93/38/EWG

Der EuGH hat in der besprochenen Entscheidung die Information über die Gründe der Ablehnung als eine den Auftraggeber treffende Sorgfaltspflicht iFe. Handlungspflicht, der er binnen kürzester Frist nachzukommen hat, erachtet. Die Frage, ob der jeweiligen Pflicht genüge getan wurde, ist allerdings fallspezifisch zu betrachten.

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