Zusammenfassung: Blaha geht in seinem Beitrag auf die vergaberechtlichen Grenzen und auf mögliche Rechtsschutzformen ein, wenn öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von technischen Einrichtungen spezifische Systeme eines bestimmten Herstellers im Blick haben.
Rechtsgrundlagen: § 96 Abs 3 BVergG

