Der Beitrag beschäftigt sich mit den Folgen des EuGH Urteils vom 14.1.2008 in der Rs Lianakis, das im Gegensatz zur bisherigen Praxis ein kategorisches Verbot von Referenzen als Zuschlagskriterien vorsieht. Diese absolute Unzulässigkeit von Referenzen als Zuschlagskriterien gilt sowohl bei geistigen Dienstleistungen, aber auch Personalreferenzen und steht nach Ansicht des EuGHs im Einklang mit den nationalen Vergabebestimmungen. Estermann faßt die Grundlagen der Entscheidung zusammen und geht abschließend auf die Frage der unternehmensbezogenen und angebotsbezogenen Referenzen ein.

