Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag beschäftigt sich mit einer Entscheidung, die sich mit einer fehlerhaften Angabe eines gesetzlich vorgegebenen, für den Bieter nicht beeinflußbaren Steuerprozentsatzes auseinandersetzte und prüfte, ob diese Angabe als Rechenfehler zu bewerten wäre.
Rechtsgrundlagen: § 23 Nr 2 dtVOL/A; § 126 Abs 4 BVergG

