§ 99 Abs 2 BVergG 2002; § 130 Abs 2 BVergG 2006
Etlinger befaßt sich in seinem Beitrag mit einer aktuellen Entscheidung des VwGH im Bereich der Bewertung von Subkriterien. Er ging dabei der Frage nach, ob die Entscheidung des VwGHs ein Abrücken von der bisherigen Judikatur war, wonach grundsätzlich die verbale Beurteilung der Angebotsbewertung verpflichtend ist.

