Zusammenfassung: Der Autor faßt die Entscheidung der deutschen Vergabekammer des Freistaates Sachsen zusammen, die sich mit der Problematik der Wettbewerbsstörung durch eine Beteiligung an der Erarbeitung von Unterlagen für ein Vergabeverfahren beschäftigte.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 5 dtVgV

