§ 5 Abs 1 NÖ VergNG; § 320 Abs 1 BVergG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob im Zuge der durch eine BIEGE erfolgten Anbotlegung ein Nachprüfungsantrag auch von einem einzelnen Mitglied der BIEGE (GesbR-Gesellschafter) gestellt werden kann oder ob hierzu nur die BIEGE antragslegitimiert ist.

