§ 129 Abs 1 Z 8 BVergG; § 320 Abs 2 BVergG
Das BVA hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Ausscheidensgrund gem § 129 Abs 1 Z 8 auch dann geltend wird, wenn die Vereinbarung einer Bietergemeinschaft als gegen den freien, fairen und lauteren Wettbewerb verstoßend einzustufen ist. Dr. Keschmann setzt sich in seinem Beitrag eingehend mit der Entscheidung des BVA auseinander.

