§ 21 Abs 3 WVRG; § 98 BVergG 2002; § 13 WVRG
Der VwGH beschäftigt sich bei vorliegender Entscheidung mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen das Anbot eines Bieters, der sich an Vorarbeiten einer Auschreibung beteiligt hat, auszuscheiden ist. Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Maßnahmen zu setzen, um einen dadurch entstandenen Wettbewerbsvorteil auszugleichen.

