Zusammenfassung: Der Beitrag gibt Teile einer Entscheidung des BVA zur Frage wieder, ob der Auftraggeber den Abschluss der Verhandlungen im Verhandlungsverfahren gesondert bekannt zu geben hat, und unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist. Mit Anmerkungen von Roland Katary.
Rechtsgrundlagen: § 2 BvergG 2006; § 3 BVergG 2006; § 105 Abs 3 BVergG 2006; § 914 ABGB; § 915 ABGB

