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Entscheidungsbesprechung - Widerruf aufgrund eines verbliebenen Angebots: Wie weit reicht der Prüfungsumfang des BVA

VergaberechtJudikaturMichael Etlinger, Senatsvorsitzender des BVARPA (Index) 2008, 77 - 80 Heft 2 v. 1.7.2008

Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidungsbesprechung stellt der Autor die faktischen Grenzen des Rechtschutzes für den Fall des Widerrufs eines Vergabeverfahrens, wenn nach der Filterung aller Angebote, nur ein Angebot übrig bleibt.

Rechtsgrundlagen: § 139 Abs 2 BVergG

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