Art 43 EGV; Art 49 EGV
Der EuGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine ohne Transparenz erfolgte Auftragsvergabe an ein im Mitgliedstaat des Auftraggebers ansässiges Unternehmen eine Ungleichbehandlung und Diskriminierung von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Unternehmen darstellt.

