Zusammenfassung: Das BVA hatte zu entscheiden, ob das Fehlen des Nachweises einer geforderten Haftpflichtversicherung ein behebbarer oder unbehebbarer Mangel ist.
Rechtsgrundlagen: § 74 BVergG 2006; § 129 BVergG 2006
Zusammenfassung: Das BVA hatte zu entscheiden, ob das Fehlen des Nachweises einer geforderten Haftpflichtversicherung ein behebbarer oder unbehebbarer Mangel ist.
Rechtsgrundlagen: § 74 BVergG 2006; § 129 BVergG 2006
