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Fehlen des Nachweises einer geforderten Haftpflichtversicherung stellt behebbaren Mangel dar

VergaberechtDr. Michael Etlinger, Mag. Hubert ReisnerRPA (Index) 2008/2RPA (Index) 2008, 50 Heft 1 v. 1.4.2008

Zusammenfassung: Das BVA hatte zu entscheiden, ob das Fehlen des Nachweises einer geforderten Haftpflichtversicherung ein behebbarer oder unbehebbarer Mangel ist.

Rechtsgrundlagen: § 74 BVergG 2006; § 129 BVergG 2006

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