Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Auslegung der vergaberechtlichen Bestimmungen betreffend den Sektorenbereich zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 195 BVergG 2006; § 252 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Auslegung der vergaberechtlichen Bestimmungen betreffend den Sektorenbereich zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 195 BVergG 2006; § 252 BVergG 2006
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