vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ein mit behebbaren Mangel behaftetes Angebot darf erst nach unterbliebener bzw erfolgloser Mängelbehebung ausgeschieden werden

VergaberechtDr. Michael Etlinger, Mag. Hubert ReisnerRPA (Index) 2008/11RPA (Index) 2008, 53 - 54 Heft 1 v. 1.4.2008

Zusammenfassung: Das BVA hatte zu entscheiden, ob vor Ausscheiden eines bestimmten Angebotes der Auftraggeber den Antragsteller zur Verbesserung des Angebots hätte auffordern müssen.

Rechtsgrundlagen: § 126 BVergG 2006; § 129 BVergG 2006

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!