§ 20 BVergG; § 163 Abs 1 BVergG
Der VwGH hatte sich im gegenständlichen Fall damit zu befassen, welche Umstände als Hauptfrage des Nachprüfungsverfahrens zu klären sind.
VwGH 12.9.2007, 2005/04/0181
§ 20 BVergG; § 163 Abs 1 BVergG
Der VwGH hatte sich im gegenständlichen Fall damit zu befassen, welche Umstände als Hauptfrage des Nachprüfungsverfahrens zu klären sind.
VwGH 12.9.2007, 2005/04/0181
