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BVA: Nichtigerklärung von Teilen einer Ausschreibung aufgrund zu umfangreicher Abweichungen von den Bestimmungen der ÖNORM B 2110

VergaberechtFranz Josef ArztmannRPA (Index) 2007, 283 - 285 Heft 6 v. 1.12.2007

Zusammenfassung: Das BVA hatte zu entscheiden, ob eine gesamte Ausschreibung für nichtig erklärt werden muss, wenn der Auftraggeber von den Bestimmungen der ÖNORM B 2110 abgewichen ist.

Rechtsgrundlagen: § 99 Abs 2 BVergG; § 325 Abs 2 BVergG

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