§ 138 BVergG; § 139 BVergG; § 320 BVergG
Der Autor diskutiert unter Einbeziehung der einschlägigen Rechtsprechung die Frage, ob ein Bieter, dessen Angebot für den Zuschlag nicht in Betracht kommt, den Widerruf des Vergabeverfahrens beantragen kann. Er legt zu diesem Zweck die Rechtsgrundlagen dar und bespricht VwGH- und EuGH-Entscheidungen.

