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Erlassung der beantragten einstweiligen Verfügung hat keine Auswirkungen auf den Hochwasserschutz 2008

VergaberechtRPA (Index) 2007/20RPA (Index) 2007, 158 Heft 3 v. 1.6.2007

Zusammenfassung: Die mit der Erlassung einstweiliger Verfügungen verbundenen Zeitverzögerungen entfalten im konkreten Fall keine Konsequenzen für den Hochwasserschutz.

Rechtsgrundlagen: § 329 Abs 1 BVergG 2006

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