Zusammenfassung: Der Autor nimmt zur Anfechtbarkeit von Ausschreibungsunterlagen im offenen und im Verhandlungsverfahren Stellung und bespricht eine Entscheidung des BVA, in der das BVA eine Aufforderung zur Angebotsabgabe als "übrige gesondert anfechtbare Entscheidung" qualifizierte und eine 14tägige Anfechtungsfrist zugrundelegte. Neuwerth erläutert dabei auch, welche Konsequenzen diese Entscheidung für den Rechtsschutz der Bieter entfaltet.

