§ 2 Abs 1 Z 2 oöVNG; § 10 oöVNG; § 13 Abs 1 oöVNG
Die Nichtigerklärbarkeit einer Entscheidung des Auftraggebers setzt eine voraus, dass die geltend gemachte Rechtswidrigkeit den Ausgang des Vergabeverfahrens potentiell wesentlich beeinflusst.
VwGH 30.11.2006, 2005/04/0067

