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RPA-Slg - Entscheidung der Systemwahl liegt grundsätzlich beim Auftraggeber

VergaberechtRPA (Index) 2007/3RPA (Index) 2007, 49 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: Die Festlegung der Systemwahl ist von der Entscheidungsbefugnis des Auftraggebers umfasst und ist nur durch die gebotene Berücksichtigung der Ausschreibungsneutralität eingeschränkt.

Rechtsgrundlagen: § 96 Abs 1 BVergG 2006; § 106 Abs 1 BVergG 2006

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