Zusammenfassung: Der Beitrag bietet einen Überblick über ausgewählte geplante materielle und formelle Rechtsänderungen in einer aktuellen Novelle zum BVergG. Neben einer Darstellung der sprachlichen Harmonisierung mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben wird auch auf die Neuerungen beim Gebührenrecht eingegangen. Kritik ruft die Festlegung des Auftragswerts als wesentlichen Zulässigkeitsfaktor für die Anfechtung eines Widerrufs hervor.

