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BVA: Kein Ablaufen der Stillhaltefrist und damit der Anfechtungsfrist, wenn der Auftraggeber dem Aufklärungsersuchen nicht nachkommt

VergaberechtAnm von Kristina HoferRPA (Index) 2006, 215 - 217 Heft 4 v. 1.8.2006

Zusammenfassung: Das BVA bestimmt die maßgebliche Antragsfrist für die Geltendmachung eines Nachprüfungsantrags im Fall einer fehlenden Begründung einer Zuschlagsentscheidung.

Rechtsgrundlagen: § 100 BVergG 2002; § 100 Abs 4 BVergG 2002; § 321 BVergG 2006

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