Zusammenfassung: Die Autorin nimmt zur Anfechtbarkeit fehlerhafter Auftraggeberfestlegungen Stellung und verweist auf die Abgrenzung zwischen gesondert und verbunden anfechtbaren Auftraggeberentscheidungen und die Einstufung der Rechtsschutzbestimmungen als zwingendes Recht im BVergG 2002. Weiters beschreibt sie die Präklusionswirkung einer verspäteten Anfechtung und die Kompetenzbereiche der Vergabekontrollbehörden.

